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LG Dresden, 16.02.2018 - 10 O 2365/16 |
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 16.02.2018 - 10 O 2365/16
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 13 U 368/18
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 13 U 368/18 Auf die Berufung des Klägers zu 1. wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16.02.2018, Az. 10 O 2365/16, im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16.02.2018 (10 O 2365/16), berichtigt durch Beschluss vom 22.03.2018, wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 219.480,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank seit 01.07.2013 zu zahlen.
Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 16.02.2018 (10 O 2365/16), berichtigt durch Beschluss vom 22.03.2018, wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten B. von Verbindlichkeiten aus der Kostenrechnung vom 01.11.2018, Rechnungsnummer 838/2016, in Höhe von 2.792,90 EUR freizustellen.